Sonderzahlungen : OGH 9 Ob A 88/92 v.27.5.1992

Ergibt sich aus einer gesetzlichen Regelung (hier § 16 Abs.2 NÖ.Landarbeitsordnung), dass der Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderzahlungen entsprechend der zurückgelegten Dienstzeit hat, ist unter Dienstzeit nicht nur die Zeit zu verstehen, in der auch Anspruch auf laufendes Entgelt bestand.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.01.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Gratifikation
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ergibt sich aus einer gesetzlichen Regelung (hier § 16 Abs.2 NÖ.Landarbeitsordnung), dass der Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderzahlungen entsprechend der zurückgelegten Dienstzeit hat, ist unter Dienstzeit nicht nur die Zeit zu verstehen, in der auch Anspruch auf laufendes Entgelt bestand.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog