Sonderzahlungen : OGH 9 Ob A 88/92 v.27.5.1992
Ergibt sich aus einer gesetzlichen Regelung (hier § 16 Abs.2 NÖ.Landarbeitsordnung), dass der Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderzahlungen entsprechend der zurückgelegten Dienstzeit hat, ist unter Dienstzeit nicht nur die Zeit zu verstehen, in der auch Anspruch auf laufendes Entgelt bestand.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.01.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.225 Gratifikation
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ergibt sich aus einer gesetzlichen Regelung (hier § 16 Abs.2 NÖ.Landarbeitsordnung), dass der Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderzahlungen entsprechend der zurückgelegten Dienstzeit hat, ist unter Dienstzeit nicht nur die Zeit zu verstehen, in der auch Anspruch auf laufendes Entgelt bestand. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |