Konstituierung des EFTA-Gerichtshofs in Genf : Homogenität der Rechtsprechung im EWR als Ziel

Der Gerichtshof hat wettbewerbsrechtliche Kompetenzen, kann Streitfälle zwischen EFTA-Staaten schlichten und ist Anlaufstelle für Gesuche um Vorabentscheidungen nationaler Gerichte aus den EFTA-Staaten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1994)
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 06.01.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.176 EFTA
347.991 Höchstgericht
347.98 Gericht: Zuständigkeit
340.132 Rechtsangleichung
341.176 EWR
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