Betriebliche Übung bei Hingabe von 'freiwilligen' Warengutscheinen als Weihnachtszuwendung : OGH 9 Ob A 265/93 v.13.10.1993, in Bestätigung von OLG Wien 32 Ra 57/93 v.24.5.1993

Das Wort freiwillig bedeutet unter diesen Umständen nur, dass die Zuwendung auf den urprünglich freiwilligen Entschluss des Arbeitgebers zurückgeht es wird damit nur die Unterscheidung zu den kollektivvertraglich geschuldeten Leistungen zum Ausdruck gebracht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.12.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.235 Sachbezug
331.23 Lohnform
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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