Satzungsautonomie der Versicherungsträger : VGH 93/08/0032 v.21.9.1993

Der Regelungszusammenhang des Gesetzes bietet keinen Anhaltspunkt dafür, dass das BMAS berechtigt wäre, eine von der Hauptversammlung des SV-Trägers (formal) ordnungsgemäss beschlossene, ihm zur Genehmigung vorgelegte Satzung bzw. Satzungsänderung nur teilweise zu genehmigen oder teilweise die Geneh...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.12.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4 Sozialversicherung
342.25 Selbstverwaltung
061 Körperschaft
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Regelungszusammenhang des Gesetzes bietet keinen Anhaltspunkt dafür, dass das BMAS berechtigt wäre, eine von der Hauptversammlung des SV-Trägers (formal) ordnungsgemäss beschlossene, ihm zur Genehmigung vorgelegte Satzung bzw. Satzungsänderung nur teilweise zu genehmigen oder teilweise die Genehmigung zu versagen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog