Warenzeichen und Dienstleistungsmarke mit Bestandteil 'Euro': Unterschiedliche Anforderungen zur Vermeidung von Irreführungen : BGH I ZB 16/91 v.30.9.1993
Entgegen der Annahme des Bundespatentgerichts kann ein irreführender Zeicheninhalt im Streitfall demnach nicht daraus hergeleitet werden, dass die Anmelderin nur in der Bundesrepublik Deutschland eine Firma unterhält.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (46 (1993) Nr.49)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.12.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 659.126 Warenzeichen
330.123.6 Dienstleistung 347.776 Wettbewerbsrecht 347.771 Patentrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
EG |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Entgegen der Annahme des Bundespatentgerichts kann ein irreführender Zeicheninhalt im Streitfall demnach nicht daraus hergeleitet werden, dass die Anmelderin nur in der Bundesrepublik Deutschland eine Firma unterhält. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |