Verjährung von Schadenersatzansprüchen nach Feststellungsurteil : OGH 2 Ob 58, 59/91 v.29.4.1992, (OLG Innsbruck 2 R 176, 477/91 v.2.9.1991)

Die Erwägung, die dreissigjährige Verjährungsfrist sollte das absolute Höchstmass eines Ersatzanspruches sein, findet im Gesetz keine Stütze. Bei Vorliegen eines Feststellungsurteils, das die Schadenersatzpflicht nur dem Grund nach feststellt, verjähren die nachträglich entstehenden Ansprüche - wied...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (115 (1993) Nr.11 S.726-730)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
347.439 Verjährung
34.028 Verfahrensrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz Dokument Nr. A-797830 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage