Verschuldensunabhängige Haftung des Halters eines verunglückten Tankfahrzeuges für Gewässerverunreinigung : OGH 1 Ob 36/92 v.22.3.1993

Wird durch einen Tankwagenunfall die Gefahr einer Gewässerverunreinigung verursacht, so ist nach § 31 Abs.2 letzter Satz WRG der Fahrzeughalter zur Durchführung von Massnahmen verpflichtet. Es kommt dabei nur darauf an, ob durch das Tankfahrzeug objektiv die Gefahr einer Gewässerverunreinigung einge...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (115 (1993) Nr.11 S.730-732)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
614.777 Wasserverschmutzung
351.79 Wasserrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wird durch einen Tankwagenunfall die Gefahr einer Gewässerverunreinigung verursacht, so ist nach § 31 Abs.2 letzter Satz WRG der Fahrzeughalter zur Durchführung von Massnahmen verpflichtet. Es kommt dabei nur darauf an, ob durch das Tankfahrzeug objektiv die Gefahr einer Gewässerverunreinigung eingetreten ist. Diese Haftung ist auch nicht durch die Haftungshöchstbeträge für Schäden an Sachen nach § 16 EKHG beschränkt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog