Verschuldensunabhängige Haftung des Halters eines verunglückten Tankfahrzeuges für Gewässerverunreinigung : OGH 1 Ob 36/92 v.22.3.1993
Wird durch einen Tankwagenunfall die Gefahr einer Gewässerverunreinigung verursacht, so ist nach § 31 Abs.2 letzter Satz WRG der Fahrzeughalter zur Durchführung von Massnahmen verpflichtet. Es kommt dabei nur darauf an, ob durch das Tankfahrzeug objektiv die Gefahr einer Gewässerverunreinigung einge...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (115 (1993) Nr.11 S.730-732)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Haftpflicht, berufliche
614.777 Wasserverschmutzung 351.79 Wasserrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wird durch einen Tankwagenunfall die Gefahr einer Gewässerverunreinigung verursacht, so ist nach § 31 Abs.2 letzter Satz WRG der Fahrzeughalter zur Durchführung von Massnahmen verpflichtet. Es kommt dabei nur darauf an, ob durch das Tankfahrzeug objektiv die Gefahr einer Gewässerverunreinigung eingetreten ist. Diese Haftung ist auch nicht durch die Haftungshöchstbeträge für Schäden an Sachen nach § 16 EKHG beschränkt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |