Frauendiskriminierung bei bezahlter Freistellung von Vollzeitkräften am 24. und 31.12 : BAG 5 AZR 184/92 v.26.5.1993

Teilzeitbeschäftigte Frauen, deren tägliche Arbeitszeit spätestens um 12 Uhr endet, haben keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung an Tagen, an denen der Arbeitgeber ab 12 Uhr Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge gewährt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (48 (1993) Nr.34)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.12.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.811 Teilzeitarbeit
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.811 Teilzeitarbeit Dokument Nr. A-797538 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage