Frauendiskriminierung bei bezahlter Freistellung von Vollzeitkräften am 24. und 31.12 : BAG 5 AZR 184/92 v.26.5.1993
Teilzeitbeschäftigte Frauen, deren tägliche Arbeitszeit spätestens um 12 Uhr endet, haben keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung an Tagen, an denen der Arbeitgeber ab 12 Uhr Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge gewährt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (48 (1993) Nr.34)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.12.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.811 Teilzeitarbeit
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.811 Teilzeitarbeit | Dokument Nr. A-797538 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |