Wer zahlt, wenn's knallt?
Nach einem OGH-Erkenntnis hat ein heimischer Fischer gute Chancen, zumindest einen Teil des Brandschadens ersetzt zu bekommen, den er selbst durch die unsachgemässe Lagerung von ungelöschtem Feinkalk verursacht hat. Seine Argumentation: Auf dem Kalksack sei kein Hinweis darauf gewesen, dass Kalk sic...
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Veröffentlicht in: | Gewinn (12 (1993) Nr.12)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.51 Produkthaftpflicht
34.038 Rechtsprechung 347.991 Gerichtshof, Oberster |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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