Wer zahlt, wenn's knallt?

Nach einem OGH-Erkenntnis hat ein heimischer Fischer gute Chancen, zumindest einen Teil des Brandschadens ersetzt zu bekommen, den er selbst durch die unsachgemässe Lagerung von ungelöschtem Feinkalk verursacht hat. Seine Argumentation: Auf dem Kalksack sei kein Hinweis darauf gewesen, dass Kalk sic...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Gewinn (12 (1993) Nr.12)
VerfasserIn: Bydlinski, Michael
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Produkthaftpflicht
34.038 Rechtsprechung
347.991 Gerichtshof, Oberster
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach einem OGH-Erkenntnis hat ein heimischer Fischer gute Chancen, zumindest einen Teil des Brandschadens ersetzt zu bekommen, den er selbst durch die unsachgemässe Lagerung von ungelöschtem Feinkalk verursacht hat. Seine Argumentation: Auf dem Kalksack sei kein Hinweis darauf gewesen, dass Kalk sich unter bestimmten Bedingungen selbst entzünden kann. Bisher hätte das ein Kalkbenützer wissen müssen - jetzt mutet ihm der OGH das nicht mehr zu.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog