Geschlechtsdiskriminierung beim Arbeitsentgelt : BAG 4 AZR 30/92 v.23.9.1992

Sind männliche und weibliche Arbeitnehmer mit der gleichen Arbeit beschäftigt und entlohnt der Arbeitgeber fast die Hälfte der Männer, dagegen nur 1/10 der Frauen über Tarif, dann liegt hierin ein Verstoss gegen § 612 III BGB, wenn die höhere Entlohnung der männlichen Arbeitnehmer nicht durch Gründe...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Juristische Wochenschrift (46 (1993) Nr.47 S.3091-3095)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 24.11.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:396.1 Frau: Gleichberechtigung
331.2 Lohn
331.2 Gehalt
331.116 Kollektivvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Sind männliche und weibliche Arbeitnehmer mit der gleichen Arbeit beschäftigt und entlohnt der Arbeitgeber fast die Hälfte der Männer, dagegen nur 1/10 der Frauen über Tarif, dann liegt hierin ein Verstoss gegen § 612 III BGB, wenn die höhere Entlohnung der männlichen Arbeitnehmer nicht durch Gründe gerechtfertigt ist, die nicht auf das Geschlecht bezogen sind.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog