GewO-Nov 1992 und Probebetrieb

Im Zusammenhang mit der Übergangsbestimmung des Art.IV Abs.10 der Novelle ergeben sich in jenen zahlreichen Fällen, in denen ein vor dem 1.7.1993 erlassener Betriebsanlagengenehmigungsbescheid einen Vorbehalt der Betriebsbewilligung enthält, schwierige Auslegungsfragen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (4 (1993) Nr.11)
VerfasserIn: Mayer, Heinz
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:338.42 Gewerbeordnung
658.512 Produktionsplanung
658.2 Anlagen, Gebäude, Betriebsmittel
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 338.42 Gewerbeordnung Dokument Nr. A-796097 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage