Nichtabführen der Umsatzsteuer durch Kolporteure : VGH 89/13/0204 v.29.9.1993

Die an sich zulässige Übernahme abgabenrechtlicher Entscheidungen setzt nämlich eine eigenständige Willensbildung voraus. Die Behörde hat sich demnach auch mit der objektiven Tatseite auseinanderzusetzen. Insbesondere erscheint eine Befassung mit dem Einwand des Kolporteurs, ein gleichbleibendes Fix...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.11.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:070.33 Presse: Vertrieb
336.2 Umsatzsteuer
331.116 Arbeitsverhältnis
34.028 Verfahrensrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die an sich zulässige Übernahme abgabenrechtlicher Entscheidungen setzt nämlich eine eigenständige Willensbildung voraus. Die Behörde hat sich demnach auch mit der objektiven Tatseite auseinanderzusetzen. Insbesondere erscheint eine Befassung mit dem Einwand des Kolporteurs, ein gleichbleibendes Fixum erhalten und daher kein Unternehmerrisiko getragen zu haben, geboten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog