Alkomat : VwGH Zl.93/02/0092 v.28.5.1993

Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass das Ergebnis einer Alkomat-Untersuchung der Atemluft als Feststellung des Grades der Alkoholisierung gilt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 30.08.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:613.81 Alkoholismus
351.811 Strassenverkehrsordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass das Ergebnis einer Alkomat-Untersuchung der Atemluft als Feststellung des Grades der Alkoholisierung gilt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog