Sonntagsarbeit und Überstunden in der chemischen Industrie : OGH 9 Ob A 605/93 v.11.8.1993

Den Arbeitnehmern, auf die der Rahmen-KV der Arbeiter und Arbeiterinnen in der chemischen Industrie (Rahmen-KV) zur Anwendung gelangt, gebührt für an Sonntagen geleistete Überstunden, die nicht unter Punkt 59 Rahmen-KV fallen, neben dem Zuschlag von 100 % auf die Grundvergütung gemäss Punkt 53 Rahme...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.11.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunde
331.813 Sonn-und Feiertagsarbeit
368.42 Krankenversicherung (SV)
338.45:66 Industrie, chemische
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Den Arbeitnehmern, auf die der Rahmen-KV der Arbeiter und Arbeiterinnen in der chemischen Industrie (Rahmen-KV) zur Anwendung gelangt, gebührt für an Sonntagen geleistete Überstunden, die nicht unter Punkt 59 Rahmen-KV fallen, neben dem Zuschlag von 100 % auf die Grundvergütung gemäss Punkt 53 Rahmen-KV ein Überstundenzuschlag von 50 % auf die Grundvergütung gemäss den Punkten 52 und 55 Rahmen-KV / Neben dem Normallohn gebührt aber für derartiger Überstunden kein Zuschlag von 50 % gemäss § 10 Abs.1 AZG.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog