Immer mehr Österreicher bewaffnen sich auf legale Art aus Angst vor Kriminellen

Den 'Waffenpass' bekommt man nur, wenn man einen 'Bedarf' nachweisen kann. Der Verwaltungsgerichtshof hat diesbezüglich für etliche Berufsgruppen (Exekutivorgane, Taxifahrer, Aufsichtsorgane wie z.B. Förster) grünes Licht gegeben, nicht aber generell für Geldboten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.11.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.753 Waffe
351.753 Waffengesetz
351.75 Sicherheit, öffentliche
65.012.8 Bewachungspersonal
343.9 Kriminalität
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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