Immer mehr Österreicher bewaffnen sich auf legale Art aus Angst vor Kriminellen
Den 'Waffenpass' bekommt man nur, wenn man einen 'Bedarf' nachweisen kann. Der Verwaltungsgerichtshof hat diesbezüglich für etliche Berufsgruppen (Exekutivorgane, Taxifahrer, Aufsichtsorgane wie z.B. Förster) grünes Licht gegeben, nicht aber generell für Geldboten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Kurier (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 04.11.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.753 Waffe
351.753 Waffengesetz 351.75 Sicherheit, öffentliche 65.012.8 Bewachungspersonal 343.9 Kriminalität |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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