Immer mehr Österreicher bewaffnen sich auf legale Art aus Angst vor Kriminellen

Den 'Waffenpass' bekommt man nur, wenn man einen 'Bedarf' nachweisen kann. Der Verwaltungsgerichtshof hat diesbezüglich für etliche Berufsgruppen (Exekutivorgane, Taxifahrer, Aufsichtsorgane wie z.B. Förster) grünes Licht gegeben, nicht aber generell für Geldboten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.11.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.753 Waffe
351.753 Waffengesetz
351.75 Sicherheit, öffentliche
65.012.8 Bewachungspersonal
343.9 Kriminalität
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.753 Waffe Dokument Nr. A-794744 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage