Umfang der Risikohaftung des Arbeitgebers bei Motorschaden bzw. Verwendung eines Mietwagens : OLG Wien 34 Ra 93/92 v.28.6.1993, Revision unzulässig

Bei einem Motorschaden kann nicht davon gesprochen werden, dass es sich hiebei um einen Schaden handelt, der typischerweise mit der konkreten Arbeitsleistung verbunden ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.09.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
629.113 Kraftfahrzeug
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei einem Motorschaden kann nicht davon gesprochen werden, dass es sich hiebei um einen Schaden handelt, der typischerweise mit der konkreten Arbeitsleistung verbunden ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog