Austritt des suspendierten Betriebsrates nach Nichterteilung der Zustimmung des Gerichtes zur Entlassung : OGH 9 Ob A 115/93 v.8.7.1993
Aus dem Umstand, dass ein Arbeitnehmer wegen Nichtzahlung des Entgeltes gezwungen war, anderweitig ein befristetes Dienstverhältnis einzugehen, kann weder ein schlüssiger Austritt noch ein Verzicht auf ein BR-Mandat abgeleitet werden.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 31.08.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsrat
331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel 331.13 Austritt: Arbeit 331.2 Lohn 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Aus dem Umstand, dass ein Arbeitnehmer wegen Nichtzahlung des Entgeltes gezwungen war, anderweitig ein befristetes Dienstverhältnis einzugehen, kann weder ein schlüssiger Austritt noch ein Verzicht auf ein BR-Mandat abgeleitet werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |