Haftung des Arbeitgebers für in Personalunterkunft eingebrachte Gegenstände von Arbeitnehmern : OGH 9 Ob A 1004/93 v.17.3.1993

...weil sich aus dem klaren Wortlaut des ANSchG in Verbindung mit der AAV ergibt, dass sich die Verpflichtung, dem Arbeitnehmer eine versperrbare Einrichtung zur Verfügung zu stellen, nicht nur auf Umkleideräume (§ 14 Abs.4 ANSchG), sondern auch auf Wohnräume (=Personalzimmer) und Unterkünfte (§ 16...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.08.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:...weil sich aus dem klaren Wortlaut des ANSchG in Verbindung mit der AAV ergibt, dass sich die Verpflichtung, dem Arbeitnehmer eine versperrbare Einrichtung zur Verfügung zu stellen, nicht nur auf Umkleideräume (§ 14 Abs.4 ANSchG), sondern auch auf Wohnräume (=Personalzimmer) und Unterkünfte (§ 16 Abs.1 ANSchG in Verbindung mit § 1 Z.7 und § 88 Abs.3 AAV) bezieht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog