Verfall von Betriebspensionsanwartschaften : OGH 9 Ob A 136/93 v.11.8.1993

Die Bedingung des aufrechten Bestehens des Dienstverhältnisses bis zum Eintritt des Versorgungsfalles in betrieblichen Pensionsregelungen ist durchaus üblich. Auch die Berufung auf § 879 Abs.3 ABGB geht fehl, weil der Gesetzgeber durch die Übergangsbestimmung des Art.V Abs.4 BPG zum Ausdruck gebrach...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.11.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Bedingung des aufrechten Bestehens des Dienstverhältnisses bis zum Eintritt des Versorgungsfalles in betrieblichen Pensionsregelungen ist durchaus üblich. Auch die Berufung auf § 879 Abs.3 ABGB geht fehl, weil der Gesetzgeber durch die Übergangsbestimmung des Art.V Abs.4 BPG zum Ausdruck gebracht hat, dass derartige vor Inkrafttreten des BPG getroffene Regelungen nicht als sittenwidrig zu qualifizieren sind, und der Arbeitnehmer die von ihm geleisteten Pensionsbeiträge zurückerhält.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog