Verfall von Betriebspensionsanwartschaften : OGH 9 Ob A 136/93 v.11.8.1993
Die Bedingung des aufrechten Bestehens des Dienstverhältnisses bis zum Eintritt des Versorgungsfalles in betrieblichen Pensionsregelungen ist durchaus üblich. Auch die Berufung auf § 879 Abs.3 ABGB geht fehl, weil der Gesetzgeber durch die Übergangsbestimmung des Art.V Abs.4 BPG zum Ausdruck gebrach...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.11.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Bedingung des aufrechten Bestehens des Dienstverhältnisses bis zum Eintritt des Versorgungsfalles in betrieblichen Pensionsregelungen ist durchaus üblich. Auch die Berufung auf § 879 Abs.3 ABGB geht fehl, weil der Gesetzgeber durch die Übergangsbestimmung des Art.V Abs.4 BPG zum Ausdruck gebracht hat, dass derartige vor Inkrafttreten des BPG getroffene Regelungen nicht als sittenwidrig zu qualifizieren sind, und der Arbeitnehmer die von ihm geleisteten Pensionsbeiträge zurückerhält. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |