Zulässige Verweisung auch bei genereller Bevorzugung männlicher Arbeitskräfte trotz geschlechtsneutraler Ausschreibung : OGH 10 Ob S 122/93 v.13.7.1993
Auf dem österreichischen Arbeitsmarkt gibt es eine ausreichende Zahl von Tagportierstellen. Solche Portiersposten werden geschlechtsneutral ausgeschrieben und werden nicht ausschliesslich mit Männern besetzt. Unter diesen Umständen kann die Tatsache, dass für Portierstätigkeiten in der Regel männlic...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.11.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.432.2 Invaliditätspension
331.6 Arbeitsmarkt 396.1 Frau: Gleichberechtigung 331.11 Arbeitnehmer: Anstellung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.432.2 Invaliditätspension | Dokument Nr. A-794422 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |