Zulässige Verweisung auch bei genereller Bevorzugung männlicher Arbeitskräfte trotz geschlechtsneutraler Ausschreibung : OGH 10 Ob S 122/93 v.13.7.1993

Auf dem österreichischen Arbeitsmarkt gibt es eine ausreichende Zahl von Tagportierstellen. Solche Portiersposten werden geschlechtsneutral ausgeschrieben und werden nicht ausschliesslich mit Männern besetzt. Unter diesen Umständen kann die Tatsache, dass für Portierstätigkeiten in der Regel männlic...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.11.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.432.2 Invaliditätspension
331.6 Arbeitsmarkt
396.1 Frau: Gleichberechtigung
331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.432.2 Invaliditätspension Dokument Nr. A-794422 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage