Konvention des Europarats über die zivilrechtliche Haftung für Schäden durch umweltgefährdende Tätigkeiten (Teil 1)

Die Konvention bringt völlig neue Haftungsrisiken. Sie sieht z.B. eine Gefährdungshaftung, die nicht wie im deutschen UmweltHG anlagenbezogen ist, sondern an das Betreiben umweltgefährdender Tätigkeiten anknüpft, eine Haftung für den Normalbetrieb (aber Einwand des Entwicklungsrisikos möglich, Art.3...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Produkthaftpflicht international ((1993) Nr.5 S.196-202)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 09.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.777 Umweltrecht
347.51 Haftpflicht
347.513 Schadenersatz
341.241 Abkommen, internationales
341.176 Europarat
Region:Europa
Deutschland
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Ablageschlagwort: 351.777 Umweltrecht Dokument Nr. A-793723 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage