Änderung des Rechtsgrundes einer Dienstverhinderung : OGH 9 Ob A 150/93 v.8.7.1993

Der Umstand, dass eine schwangere Arbeitnehmerin wegen einer geplanten Untersuchung an der Klinik einen arbeitsfreien Tag beansprucht, die Klinik dann aber nicht aufsucht, weil sie krank ist, und diese nachträgliche Änderung dem Arbeitgeber zunächst verschweigt, bildet nicht den Entlassungsgrund der...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.11.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Dienstverhinderung
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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