Der 'Gesamtwert' der Preise beim Gewinnspiel : OGH 4 Ob 44/93 v.18.5.1993 - Krone-Joker / § 9a Abs.2 Z.8 UWG
Bei der Ausnahmebestimmung des § 9a Abs.2 Z.8 UWG darf der Gesamtwert der bei dem Gewinnspiel ausgespielten Preise S 300.000,-nicht überschreiten.
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Veröffentlicht in: | Ecolex (4 (1993) Nr.10)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.776 Wettbewerb, unlauterer
794.9 Glücksspiel 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bei der Ausnahmebestimmung des § 9a Abs.2 Z.8 UWG darf der Gesamtwert der bei dem Gewinnspiel ausgespielten Preise S 300.000,-nicht überschreiten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |