Der 'Gesamtwert' der Preise beim Gewinnspiel : OGH 4 Ob 44/93 v.18.5.1993 - Krone-Joker / § 9a Abs.2 Z.8 UWG

Bei der Ausnahmebestimmung des § 9a Abs.2 Z.8 UWG darf der Gesamtwert der bei dem Gewinnspiel ausgespielten Preise S 300.000,-nicht überschreiten.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (4 (1993) Nr.10)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.776 Wettbewerb, unlauterer
794.9 Glücksspiel
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei der Ausnahmebestimmung des § 9a Abs.2 Z.8 UWG darf der Gesamtwert der bei dem Gewinnspiel ausgespielten Preise S 300.000,-nicht überschreiten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog