Gesichtswahrende Selbstkündigung im 'beiderseitigen Einverständnis' : OGH 9 Ob A 135/93 v.23.6.1993

Ist der Arbeitgeber aber berechtigt gewesen, das Dienstverhältnis durch Entlassung sofort aufzulösen, kann sich der Arbeitnehmer auch nicht mit Erfolg darauf berufen, der Arbeitgeber habe auf ihn einen ungerechtfertigten Druck hinsichtlich seiner Kündigung ausgeübt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.10.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-792722 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage