Gesichtswahrende Selbstkündigung im 'beiderseitigen Einverständnis' : OGH 9 Ob A 135/93 v.23.6.1993
Ist der Arbeitgeber aber berechtigt gewesen, das Dienstverhältnis durch Entlassung sofort aufzulösen, kann sich der Arbeitnehmer auch nicht mit Erfolg darauf berufen, der Arbeitgeber habe auf ihn einen ungerechtfertigten Druck hinsichtlich seiner Kündigung ausgeübt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 22.10.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-792722 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |