Falsche Anlageberatung : OGH 4 Ob 516/93 v.8.6.1993
Wünscht der Kunde eine bestimmte Art der Veranlagung (wobei dieser Wunsch nach seinem umgangssprachlichen, nicht dem für Fachleute massgeblichen Sinn zu verstehen ist), so haftet die Bank dafür, wenn das empfohlene und erworbene Papier diesem Wunsch nicht gerecht wird.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (4 (1993) Nr.10)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.51 Haftpflicht
336.71 Bank 336.763 Wertpapier 347.45 Konsumentenschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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