Falsche Anlageberatung : OGH 4 Ob 516/93 v.8.6.1993

Wünscht der Kunde eine bestimmte Art der Veranlagung (wobei dieser Wunsch nach seinem umgangssprachlichen, nicht dem für Fachleute massgeblichen Sinn zu verstehen ist), so haftet die Bank dafür, wenn das empfohlene und erworbene Papier diesem Wunsch nicht gerecht wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (4 (1993) Nr.10)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Haftpflicht
336.71 Bank
336.763 Wertpapier
347.45 Konsumentenschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.51 Haftpflicht Dokument Nr. A-792491 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage