Drittfinanzierte Hausanteilsscheine : OGH 7 Ob 546/93 v.30.6.1993
Werden dem Verkäufer von Hausanteilsscheinen vom finanzierendem Geldinstitut die für den Kreditvertrag erforderlichen Formulare überlassen und ist dieser ermächtigt, die Anträge entgegenzunehmen, so ist der Verkäufer Verhandlungsgehilfe und Empfangsbote der finanzierenden Bank / Als die zusammenbrec...
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Veröffentlicht in: | Ecolex (4 (1993) Nr.10)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.77 Kredit
347.51 Haftpflicht 336.714 Investmentgesellschaft 336.71 Bank 347.4 Vertragsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Werden dem Verkäufer von Hausanteilsscheinen vom finanzierendem Geldinstitut die für den Kreditvertrag erforderlichen Formulare überlassen und ist dieser ermächtigt, die Anträge entgegenzunehmen, so ist der Verkäufer Verhandlungsgehilfe und Empfangsbote der finanzierenden Bank / Als die zusammenbrechende Anlageges ihre Gewinnausschüttungen einstellte und der Bekl an ihrer Statt keine weiteren Zahlungen erbrachte, kündigte die Kl den Kredit und stellte ihn fällig. Ihre Klage wurde vom OGH abgewiesen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |