Drittfinanzierte Hausanteilsscheine : OGH 7 Ob 546/93 v.30.6.1993

Werden dem Verkäufer von Hausanteilsscheinen vom finanzierendem Geldinstitut die für den Kreditvertrag erforderlichen Formulare überlassen und ist dieser ermächtigt, die Anträge entgegenzunehmen, so ist der Verkäufer Verhandlungsgehilfe und Empfangsbote der finanzierenden Bank / Als die zusammenbrec...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (4 (1993) Nr.10)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.77 Kredit
347.51 Haftpflicht
336.714 Investmentgesellschaft
336.71 Bank
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Werden dem Verkäufer von Hausanteilsscheinen vom finanzierendem Geldinstitut die für den Kreditvertrag erforderlichen Formulare überlassen und ist dieser ermächtigt, die Anträge entgegenzunehmen, so ist der Verkäufer Verhandlungsgehilfe und Empfangsbote der finanzierenden Bank / Als die zusammenbrechende Anlageges ihre Gewinnausschüttungen einstellte und der Bekl an ihrer Statt keine weiteren Zahlungen erbrachte, kündigte die Kl den Kredit und stellte ihn fällig. Ihre Klage wurde vom OGH abgewiesen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog