Würdiger Ausdruck oft unverständlich : Mal abgesehen vom Fruchtniessungsrecht gemäss § 509 ist der Kandidat ein 'Kanditat'

Mit der Einbindung eines Germanisten der Universität in die Vorbereitung des Grundverkehrsgesetzes hat der legistische Dienst des Amtes der Landesregierung einen ersten Schritt zur 'Verständlichkeit durch den einfachsten, ungekünstelten, doch immer des Gesetzgebers würdigen Ausdruck getan.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten (1993)
VerfasserIn: Winkler, Ingo
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.10.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.235 Grundverkehrsrecht
340.134 Gesetzgebung
340.134(094.5) Gesetzestexte
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Mit der Einbindung eines Germanisten der Universität in die Vorbereitung des Grundverkehrsgesetzes hat der legistische Dienst des Amtes der Landesregierung einen ersten Schritt zur 'Verständlichkeit durch den einfachsten, ungekünstelten, doch immer des Gesetzgebers würdigen Ausdruck getan.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog