Würdiger Ausdruck oft unverständlich : Mal abgesehen vom Fruchtniessungsrecht gemäss § 509 ist der Kandidat ein 'Kanditat'
Mit der Einbindung eines Germanisten der Universität in die Vorbereitung des Grundverkehrsgesetzes hat der legistische Dienst des Amtes der Landesregierung einen ersten Schritt zur 'Verständlichkeit durch den einfachsten, ungekünstelten, doch immer des Gesetzgebers würdigen Ausdruck getan.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Salzburger Nachrichten (1993)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.10.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.235 Grundverkehrsrecht
340.134 Gesetzgebung 340.134(094.5) Gesetzestexte |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Mit der Einbindung eines Germanisten der Universität in die Vorbereitung des Grundverkehrsgesetzes hat der legistische Dienst des Amtes der Landesregierung einen ersten Schritt zur 'Verständlichkeit durch den einfachsten, ungekünstelten, doch immer des Gesetzgebers würdigen Ausdruck getan. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |