Mietwucher: AK kritisiert Justiz

Den aktuellen Anlass lieferte ein Gerichtsurteil, das einen Vermieter deshalb vom Vorwurf des Sachwuchers freisprach, weil nicht erwiesen war, dass der Mann vorsätzlich das 15fache der im konkreten Fall erlaubten Miete kassiert hatte.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Oberösterr Nachrichten (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.09.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.778.541 Mietzins
351.778.56-052.5 Makler: Wohnungswesen
061.1:331 AK: Salzburg
Region:Salzburg
Österreich
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Ablageschlagwort: 351.778.541 Mietzins Dokument Nr. A-792284 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage