Ungerechtfertigte Entlassung durch Prokuristen wegen Nichtbefolgung seiner Anordnungen : OGH 9 Ob A 227/92 v.16.9.1992
Ist der Prokurist nicht Vorgesetzter des Arbeitnehmers, können keine Anordnungen des Arbeitgebers im Sinne des § 27 Z.4 AngG vorliegen, so dass die Voraussetzungen des Entlassungsgrundes der beharrlichen Dienstverweigerung schon aus diesem Grunde fehlen.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 17.08.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331 Arbeitgeber 331.77 Angestellte, leitende 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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