Ungerechtfertigte Entlassung durch Prokuristen wegen Nichtbefolgung seiner Anordnungen : OGH 9 Ob A 227/92 v.16.9.1992

Ist der Prokurist nicht Vorgesetzter des Arbeitnehmers, können keine Anordnungen des Arbeitgebers im Sinne des § 27 Z.4 AngG vorliegen, so dass die Voraussetzungen des Entlassungsgrundes der beharrlichen Dienstverweigerung schon aus diesem Grunde fehlen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.08.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331 Arbeitgeber
331.77 Angestellte, leitende
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-792266 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage