Höchstgerichtliches Grapsch-Urteil: 'Berührung war nicht sexualbezogen' : Ein hoher Beamter der Stadt Wien wurde durch den Verwaltungsgerichtshof vom Vorwurf des Grapschens freigesprochen / 92/09/0316
Pech für Dipl.-Ing.E., dass sie nach eigenen Aussagen zweimal Gelegenheit gefunden hat, den Platz neben ihrem Chef zu verlassen. Da E. 'offenbar ohne zwingenden Grund wieder dorthin zurückgekehrte', hätte sie sich nach Ansicht des VwGH ohne weiteres von den Annäherungsversuchen distanziere...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1993)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 25.10.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 176.4 Belästigung, sexuelle
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Ablageschlagwort: 176.4 Belästigung, sexuelle | Dokument Nr. A-791860 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |