Höchstgerichtliches Grapsch-Urteil: 'Berührung war nicht sexualbezogen' : Ein hoher Beamter der Stadt Wien wurde durch den Verwaltungsgerichtshof vom Vorwurf des Grapschens freigesprochen / 92/09/0316
Pech für Dipl.-Ing.E., dass sie nach eigenen Aussagen zweimal Gelegenheit gefunden hat, den Platz neben ihrem Chef zu verlassen. Da E. 'offenbar ohne zwingenden Grund wieder dorthin zurückgekehrte', hätte sie sich nach Ansicht des VwGH ohne weiteres von den Annäherungsversuchen distanziere...
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Veröffentlicht in: | Die Presse (1993)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 25.10.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 176.4 Belästigung, sexuelle
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zusammenfassung: | Pech für Dipl.-Ing.E., dass sie nach eigenen Aussagen zweimal Gelegenheit gefunden hat, den Platz neben ihrem Chef zu verlassen. Da E. 'offenbar ohne zwingenden Grund wieder dorthin zurückgekehrte', hätte sie sich nach Ansicht des VwGH ohne weiteres von den Annäherungsversuchen distanzieren können. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |