Bemessungsgrundlage der Urlaubsentschädigung : OGH 9 Ob A 101/93 v.9.6.1993

Für die Frage der Bemessung des ausstehenden Urlaubsentgeltes ist entgegen der Ansicht der Vorinstanzen daher der Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses und nicht der Zeitpunkt des Entstehens des Urlaubsanspruches massgeblich. Diese Beendigung gilt als Urlaubsantritt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.10.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.225 Urlaubsentgelt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.817(094.5) Urlaubsrecht Dokument Nr. A-791181 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage