Maastrichter Vertrag kann am 1.November in Kraft treten : Etappensieg auf einem langen Weg

Urteil der deutschen Verfassungsrichter / EG-Sondergipfel bestimmt Sitz der zukünftigen Notenbank / Gericht fordert mehr Demokratie - Bonn darf Euro-Währung verweigern / Die Ratifizierung von Maastricht ist auch ein Katalysator für die EG-Erweiterung.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard (1993)
VerfasserIn: Uwer, Helmut
Mayer, Norbert
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.10.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.176 EG
341.241 Vertrag, internationaler
347.991 Verfassungsgerichtshof
34.038 Rechtsprechung
321.7 Demokratie
336.748 Währungspolitik
336.741 Notenbank
341.176 Integration: EG
Region:Europa
Deutschland
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Beschreibung
Zusammenfassung:Urteil der deutschen Verfassungsrichter / EG-Sondergipfel bestimmt Sitz der zukünftigen Notenbank / Gericht fordert mehr Demokratie - Bonn darf Euro-Währung verweigern / Die Ratifizierung von Maastricht ist auch ein Katalysator für die EG-Erweiterung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog