Zulassung weiblicher Croupiers : BM f. Frauenangelegenheiten 353.290/14-I/6/93 v.18.8.1993
Das oftmals als Begründung angeführte Nachtarbeitsverbot ist in diesem Fall nicht anzuwenden, weil weibliche Coupiers unter die Ausnahmebestimmung des § 2 Abs.1 des Bundesgesetzes über die Nachtarbeit der Frauen, BGBl. Nr.237/1969 in der geltenden Fassung, fallen.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.09.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 396.1 Frau: Gleichberechtigung
396.5 Frauenarbeit 331.021.812.2 Nachtarbeit |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das oftmals als Begründung angeführte Nachtarbeitsverbot ist in diesem Fall nicht anzuwenden, weil weibliche Coupiers unter die Ausnahmebestimmung des § 2 Abs.1 des Bundesgesetzes über die Nachtarbeit der Frauen, BGBl. Nr.237/1969 in der geltenden Fassung, fallen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |