Mitarbeiter-Beteiligung über 'Öffnungsklausel' in der AI gescheitert

Die Öffnungsklausel besagt, dass Unternehmen die Gelder der 2,8prozentige Ist-Lohnerhöhung für 'arbeitsplatzschaffende Massnahmen' verwenden dürfen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard (1993)
VerfasserIn: Göweil, Reinhard
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.10.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.24 Miteigentum
339.232 Vermögensbildung: Arbeitnehmer
331.24 Gewinnbeteiligung
658.115 Betrieb, verstaatlichter
331.61 Arbeitsmarktförderung
65.011.1 Unternehmenspolitik
331.2 Lohnpolitik
331.94 Arbeitnehmerschutz
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Öffnungsklausel besagt, dass Unternehmen die Gelder der 2,8prozentige Ist-Lohnerhöhung für 'arbeitsplatzschaffende Massnahmen' verwenden dürfen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog