Probleme bei der Durchsetzung des EWR-Kartellrechts

Die EWR-Kartellvorschriften sollen sowohl verwaltungs-als auch zivilrechtlich durchgesetzt werden. Im Hinblick auf die konkreten Befugnisse von EG-Kommission, EFTA-Überwachungsbehörde und den nationalen Gerichten lässt das EWR-A jedoch einige bedeutsame Fragen offen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (4 (1993) Nr.9)
VerfasserIn: Eilmansberger, Thomas
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.733 Kartellrecht
347.776 Wettbewerbsrecht
341.176 EG
341.176 EFTA
341.176 EWR
340.113 Rechtsordnung
Region:EWR
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die EWR-Kartellvorschriften sollen sowohl verwaltungs-als auch zivilrechtlich durchgesetzt werden. Im Hinblick auf die konkreten Befugnisse von EG-Kommission, EFTA-Überwachungsbehörde und den nationalen Gerichten lässt das EWR-A jedoch einige bedeutsame Fragen offen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog