Rückabwicklung bei einer 'ex tunc' wirksamen Kündigung von Behinderten : OGH 9 Ob A 119/93 v.11.8.1993

Der Arbeitnehmer, der an seiner weiteren Arbeitsleistung lediglich aus Gründen, die auf Seiten des Arbeitgebers gelegen sind (Dienstfreistellung), verhindert worden ist, ist demgemäss so zu behandeln, als hätte er während des fraglichen Zeitraumes gearbeitet. Daraus folgt nicht nur das begründete Ve...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.09.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.6 Behindertenanstellung
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Arbeitnehmer, der an seiner weiteren Arbeitsleistung lediglich aus Gründen, die auf Seiten des Arbeitgebers gelegen sind (Dienstfreistellung), verhindert worden ist, ist demgemäss so zu behandeln, als hätte er während des fraglichen Zeitraumes gearbeitet. Daraus folgt nicht nur das begründete Vertrauen des Arbeitnehmers auf die Rechtmässigkeit seiner Bezüge, sondern auch auf die Unzulässigkeit einer einseitigen Rückabwicklung auf Grund einer nunmehr allenfalls 'ex tunc' wirksamen Kündigung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog