Rückabwicklung bei einer 'ex tunc' wirksamen Kündigung von Behinderten : OGH 9 Ob A 119/93 v.11.8.1993
Der Arbeitnehmer, der an seiner weiteren Arbeitsleistung lediglich aus Gründen, die auf Seiten des Arbeitgebers gelegen sind (Dienstfreistellung), verhindert worden ist, ist demgemäss so zu behandeln, als hätte er während des fraglichen Zeitraumes gearbeitet. Daraus folgt nicht nur das begründete Ve...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 24.09.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.6 Behindertenanstellung
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Arbeitnehmer, der an seiner weiteren Arbeitsleistung lediglich aus Gründen, die auf Seiten des Arbeitgebers gelegen sind (Dienstfreistellung), verhindert worden ist, ist demgemäss so zu behandeln, als hätte er während des fraglichen Zeitraumes gearbeitet. Daraus folgt nicht nur das begründete Vertrauen des Arbeitnehmers auf die Rechtmässigkeit seiner Bezüge, sondern auch auf die Unzulässigkeit einer einseitigen Rückabwicklung auf Grund einer nunmehr allenfalls 'ex tunc' wirksamen Kündigung. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |