Auskunftspflicht der Erzeuger und Vertreiber von Arbeitsstoffen : BMAS 60.010/1-3/93 v.16.2.1993

Neu ist die in § 6 Abs.1 letzter Satz ArbIG vorgesehene Verpflichtung der Erzeuger und Vertreiber, auf Verlangen des Arbeitsinspektorates ihre Abnehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass ein Stoff die Gesundheit der Arbeitnehmer gefährdet. Gegenüber dem Zentral-Arbeitsinspektorat besteht keine Auskun...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.08.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94(094.5) Arbeitsinspektionsgesetz
331.94 Arbeitnehmerschutz
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein