Gesamtrechtsnachfolge während des Zivilprozesses : Apropos Spaltungsgesetz

Kommt es während eines Zivilprozesses zur Gesamtrechtsnachfolge nach einer untergegangenen Partei, so tritt der Rechtsnachfolger ex lege in das anhängige Verfahren ein (vgl. § 155ff ZPO). Das Gesellschaftsrecht hat in jüngster Zeit aber drei Fälle geschaffen, in denen der Rechtsvorgänger trotz Eintr...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (4 (1993) Nr.8)
VerfasserIn: Rechberger, Walter H
Oberhammer, Paul
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.72 Gesellschaftsrecht
658.114.3 Kapitalgesellschaft
347.9 Zivilprozessordnung
34.028 Verfahrensrecht
65.016 Unternehmerwechsel
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Kommt es während eines Zivilprozesses zur Gesamtrechtsnachfolge nach einer untergegangenen Partei, so tritt der Rechtsnachfolger ex lege in das anhängige Verfahren ein (vgl. § 155ff ZPO). Das Gesellschaftsrecht hat in jüngster Zeit aber drei Fälle geschaffen, in denen der Rechtsvorgänger trotz Eintrittes der Gesamtrechtsnachfolge nicht untergeht (§ 8a KWG, § 61a VAG, § 1 Abs.2 Z.2 SpaltG). Der folgende Beitrag soll rechtzeitig zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Spaltung von Kapitalgesellschaften (SpaltG) eine Hilfe für die Bewältigung der Problematik anbieten.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog