Gesamtrechtsnachfolge während des Zivilprozesses : Apropos Spaltungsgesetz
Kommt es während eines Zivilprozesses zur Gesamtrechtsnachfolge nach einer untergegangenen Partei, so tritt der Rechtsnachfolger ex lege in das anhängige Verfahren ein (vgl. § 155ff ZPO). Das Gesellschaftsrecht hat in jüngster Zeit aber drei Fälle geschaffen, in denen der Rechtsvorgänger trotz Eintr...
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Veröffentlicht in: | Ecolex (4 (1993) Nr.8)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.72 Gesellschaftsrecht
658.114.3 Kapitalgesellschaft 347.9 Zivilprozessordnung 34.028 Verfahrensrecht 65.016 Unternehmerwechsel |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Kommt es während eines Zivilprozesses zur Gesamtrechtsnachfolge nach einer untergegangenen Partei, so tritt der Rechtsnachfolger ex lege in das anhängige Verfahren ein (vgl. § 155ff ZPO). Das Gesellschaftsrecht hat in jüngster Zeit aber drei Fälle geschaffen, in denen der Rechtsvorgänger trotz Eintrittes der Gesamtrechtsnachfolge nicht untergeht (§ 8a KWG, § 61a VAG, § 1 Abs.2 Z.2 SpaltG). Der folgende Beitrag soll rechtzeitig zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Spaltung von Kapitalgesellschaften (SpaltG) eine Hilfe für die Bewältigung der Problematik anbieten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |