Beitragshaftung des Geschäftsführers bei eingeschränkter Kontrollmöglichkeit und Begleichung höherer Schulden : VGH 92/08/0173 v.20.4.1993

Ein Geschäftsführer verstösst nicht schon gegen die Gleichbehandlungspflicht von Beitragsschulden, weil er einen Teil der anderen offenen Verbindlichkeiten zur Gänze, die Beitragsschulden aber nur zum Teil entrichtet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.07.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag Dokument Nr. A-786776 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage