Keine Pflichtversicherung bei unentgeltlichem Dienstverhältnis : VGH 93/08/0007 v.27.4.1993

Eine (kraft ausdrücklicher oder schlüssiger Vereinbarung) unentgeltlich zu erbringende Dienstleistung wird auch nicht dadurch zum versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, wenn im nachhinein (und abweichend von der ursprünglichen Vereinbarung) die Leistung eines Entgeltes für diese Beschäft...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.07.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
331.116 Arbeitsverhältnis
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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