Verspätete Entlassung : OGH 9 Ob A 162/92 v.2.9.1992

Der für die Arbeitgeberin handelnde, den Betrieb führende Ehegatte, hatte bereits im März 1990 Gewissheit darüber erlangt, dass der Arbeitnehmer - entgegen der erteilten Anweisung - in grossem Umfang Naturalrabatte gewährte, ohne die Arbeitgeberin zu informieren. Die Arbeitgeberin kann daher die ers...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS ((1993) Nr.3)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der für die Arbeitgeberin handelnde, den Betrieb führende Ehegatte, hatte bereits im März 1990 Gewissheit darüber erlangt, dass der Arbeitnehmer - entgegen der erteilten Anweisung - in grossem Umfang Naturalrabatte gewährte, ohne die Arbeitgeberin zu informieren. Die Arbeitgeberin kann daher die erst am 11.Juni 1990 ausgesprochene Entlassung nicht mehr mit diesem Fehlverhalten des Arbeitnehmers rechtfertigen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog