Verweisung von Krankenschwestern auf Verwaltungsdienst : OGH 10 Ob S 296/92 v.15.12.1992

Eine als Kinderkranken-und Säuglingsschwester tätige Diplomkrankenschwester ist auf Tätigkeiten im Verwaltungsdienst nur dann verweisbar, wenn diese der Berufsgruppe der Arbeitnehmerin zuzurechnen sind und ein ausreichend grosses Angebot an Arbeitsplätzen für diese Tätigkeiten besteht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.06.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368-03 Berufsunfähigkeit
331.115 Berufseignung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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