Nichtigkeit kv-licher über das Arbeitsverfassungsrecht hinausgehender personeller Mitwirkungsrechte : OGH 9 Ob A 606/92 v.17.3.1993
Die in den Branchenanhängen zum Rahmen-KV der Nahrungs-und Genussmittelindustrie für Brauereien vereinbarten Mitwirkungsrechte in personellen Angelegenheiten bei Einteilung der täglichen Arbeitszeit, bei Überstundenleistung und Festsetzung von Pauschalien und bei Erstellung des Fahrplans für das Fah...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 20.07.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Mitbestimmung
331.116 Kollektivvertrag 331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zusammenfassung: | Die in den Branchenanhängen zum Rahmen-KV der Nahrungs-und Genussmittelindustrie für Brauereien vereinbarten Mitwirkungsrechte in personellen Angelegenheiten bei Einteilung der täglichen Arbeitszeit, bei Überstundenleistung und Festsetzung von Pauschalien und bei Erstellung des Fahrplans für das Fahrpersonal gehen über die durch das ArbVG eingeräumte Regelungsbefugnis der KV-Parteien hinaus sie verstossen gegen absolut zwingendes Betriebsverfassungsrecht und sind daher nichtig. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |