Provozierung eines Entlassungsgrundes durch den Arbeitgeber : OGH 9 Ob A 233/92 v.30.9.1992

Es hätte sohin keines Zuwartens auf den Observierungsbericht mehr bedurft, um die auf diesen Grund gestützte Entlassung unverzüglich aussprechen zu können. Ein Zögern war infolge der ohnehin von der Arbeitgeberin und schon erwarteten Sachlage nicht begründet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS ((1993) Nr.2)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331 Arbeitgeber
351.746.2 Detektiv
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-782893 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage