Berufsunfähigkeit bei aus unterschiedlichen Arbeiten zusammengesetzter Gesamttätigkeit : OGH 10 Ob S 168/92 v.10.11.1992

Dass die Arbeitsfähigkeit des Versicherten bezüglich seiner Bürotätigkeit infolge seines körperlichen und geistigen Zustandes noch nicht auf weniger als die Hälfte der eines körperlich und geistig gesunden Versicherten von ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten herabgesu...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 30.03.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368-03 Berufsunfähigkeit
331.116 Arbeitsverhältnis
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Dass die Arbeitsfähigkeit des Versicherten bezüglich seiner Bürotätigkeit infolge seines körperlichen und geistigen Zustandes noch nicht auf weniger als die Hälfte der eines körperlich und geistig gesunden Versicherten von ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten herabgesunken ist, schliesst daher nur aus, dass der Versicherte als berufsunfähig im Sinne des § 273 Abs.1 ASVG gilt, nicht aber im Sinne des § 273 Abs.3 ASVG.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog